Die Betreuerbestellung ist ein gerichtliches Verfahren, das beim Betreuungsgericht, einer Abteilung jedes Amtsgerichts angesiedelt ist.
Wie kommt es zu einem Betreuungsverfahren?
- Die betroffene Person stellt einen Antrag. Körperbehinderte Menschen müssen einen Antrag immer selbst stellen. Ausnahme: Die betroffene Person kann ihren Willen nicht verständlich machen (§ 1814 Absatz 4 BGB).
- Die Anregung erfolgt durch Dritte (beispielsweise Verwandte, Nachbarn, Ärzte). Sie informieren, das Gericht über eine bestehende Hilfebedürftigkeit. Dabei ist eine ausführliche Schilderung der Situation hilfreich.
Ein Formular für die Anregung eines Betreuungsverfahrens finden Sie hier:
Das zuständige Gericht finden Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder hier: oder über unsere: Landkarte
Die betroffene Person erhält eine schriftliche Mitteilung des Betreuungsgerichts über die Eröffnung des Verfahrens.
Das Gericht prüft die Notwendigkeit einer Betreuung. Die notwendigen Verfahrensschritte können Sie in den folgenden Akkordeons nachlesen:
Das Gericht fordert bei der Betreuungsbehörde einen Sozialbericht an. Dieser muss folgendes beinhalten:
- persönliche, gesundheitliche und soziale Situation der betroffenen Person
- Erforderlichkeit der Betreuung und die Möglichkeit der Verhinderung einer Betreuung, durch die Einsetzung von geeigneter anderer Hilfen oder einer erweiterten Unterstützung
- Betreuerauswahl unter Berücksichtigung des Vorrangs des Ehrenamtes und der Sichtweise und Wünsche des Betroffenen. Auf Wunsch der betroffenen Person kann die Behörde ein persönliches Kennenlernen zwischen dem Betroffenen und dem vorgeschlagenen Betreuer vermitteln.
- Rechtsgrundlage ist § 11 BtOG in Verbindung mit §279 FamFG
Welche Kosten entstehen bei einer rechtlichen Betreuung?
Eine ehrenamtliche Betreuung ist zwar unentgeltlich, aber nicht völlig kostenfrei. Es entstehen verschiedene Gebühren und Auslagen, die je nach finanzieller Lage entweder von der betreuten Person selbst oder von der Justizkasse getragen werden.
Klicken Sie auf die Begriffe, um zu erfahren, um welche Kosten es sich handelt, wann sie anfallen und wer bezahlt:
Anfallende Kosten im Überblick
- Gerichtskosten: Gebühren für das Verfahren beim Betreuungsgericht.
- Aufwandspauschale: für ehrenamtliche Betreuer
- Aufwendungsersatz: für ehrenamtliche Betreuer
- Verfahrenspfleger
- Berufsbetreuer (Vergütung)
Akteure im Betreuungswesen
Im Betreuungsalltag stehen Sie als Betreuer oder betreute Person mit verschiedenen Institutionen in Kontakt. Diese Akteure sind beteiligt am Verfahren und dienen Ihnen als wichtige Ansprechpartner.
Klicken Sie auf die Begriffe, um mehr über die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten zu erfahren:
- Betreuungsbehörden: Beratung, Unterstützung bei der Betreuersuche und Unterstützung des Gerichts.
- Betreuungsgerichte: Bestellung von Betreuern, Genehmigungen und rechtliche Aufsicht.
- Betreuungsvereine: Gewinnung, Fortbildung und konkrete Beratung für ehrenamtliche Betreuer.
Onlineberatung
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