Wohnungsangelegenheiten: Den Lebensmittelpunkt sicher gestalten

Die eigene Wohnung ist für die meisten Menschen weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Sie ist der wichtigste Rückzugsort, ein Stück Identität und Ausdruck der persönlichen Freiheit. Wenn Sie als ehrenamtlicher Betreuer den Aufgabenbereich Wohnungsangelegenheiten übernehmen, tragen Sie eine hohe Verantwortung für diesen sensiblen Lebensbereich.

Da Wohnen fast immer mit Kosten verbunden ist, wird dieser Aufgabenbereich häufig in Kombination mit der Vermögenssorge übertragen.

Was gehört alles zu den Wohnungsangelegenheiten?

Ihr Einsatzbereich ist vielfältig und umfasst unter anderem:

  • Den Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen.
  • Die Sicherstellung laufender Zahlungen (Miete, Nebenkosten, Rundfunkbeitrag).
  • Das Beantragen von Sozialleistungen wie Wohngeld.
  • Die Regulierung von eventuellen Mietschulden.
  • Die Organisation von Wohnungsauflösungen, falls ein Umzug (z. B. in ein Pflegeheim) notwendig wird.



1. Die Anzeigepflicht

Sobald Sie beabsichtigen, die Wohnung aufzugeben, müssen Sie das Gericht darüber informieren und dabei auch die Sichtweise der betreuten Person darlegen.
Gleiches gilt, wenn der Verlust der Wohnung droht (z. B. durch eine Kündigung seitens des Vermieters). In einem solchen Fall ist es Ihre Aufgabe die Wohnung zu erhalten – etwa durch Gespräche mit dem Vermieter oder Anträge auf Schuldenübernahme beim Sozialamt

2. Die Genehmigungspflicht

Möchten Sie als Betreuer einen Mietvertrag kündigen, benötigen Sie zwingend die vorherige Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1833 Abs. 3 BGB). Ohne diese Genehmigung ist die Kündigung unwirksam.

Wichtig: Holen Sie die Genehmigung rechtzeitig ein! Eine nachträgliche Genehmigung ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird erst wirksam, wenn Sie den Vermieter offiziell darüber informieren (§ 1856 BGB).

2. Selbstständigkeit fördern

Kann die betreute Person die Kündigung und ihre Folgen mit Ihrer Unterstützung noch selbst verstehen? Dann sollte sie die Kündigung unterschreiben. Das stärkt die Selbstbestimmung und hat einen praktischen Vorteil: In diesem Fall ist keine gerichtliche Genehmigung erforderlich.