Der Aufgabenbereich Gesundheitssorge umfasst alle Themen rund um die medizinische Versorgung sowie deren finanzielle Absicherung und bürokratische Regelung. Dazu gehören:
- die medizinische Versorgung
- die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen
- die Organisation von ambulanter Pflege
- Krankenversicherungsschutz
- die Beantragung von Geld- oder Sachleistungen aus der Kranken- oder Pflegeversicherung
- die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen.
Im Umgang mit ärztlichen Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Eingriffen gilt ein wichtiger Grundsatz: Niemand darf gegen seinen Willen behandelt werden. Damit eine ärztliche Maßnahme erlaubt ist, muss der Patient vorher umfassend über den Ablauf und die Risiken aufgeklärt werden und dieser Behandlung zustimmen.
Das gilt auch dann, wenn eine Person bereits eine rechtliche Betreuung hat. Die Wünsche des Patienten stehen immer an erster Stelle.
Was ist die Aufgabe des rechtlichen Betreuers?
- Der Betreuer unterstützt die betreute Person durch Vermittlung von Informationen
(Wenn nötig, durch Angebote in leichter Sprache) - Zeigt alternative Behandlungsmöglichkeiten auf
Was passiert, wenn die betreute Person nicht mehr selbst entscheiden kann?
Der Betreuer entscheidet, wenn die Einwilligungsfähigkeit fehlt. Das ist der Fall, wenn die Person die Bedeutung und die Tragweite einer Behandlung nicht mehr erfassen oder ihren Willen nicht mehr frei äußern kann.
Dabei muss folgendes beachtet werden:
- Die Rolle des Arztes: Es ist die Aufgabe des behandelnden Arztes, bei jeder einzelnen Maßnahme neu zu prüfen: Ist der Patient in diesem Moment einwilligungsfähig oder nicht?
- Ihre Aufgabe: Nur wenn der Arzt feststellt, dass der Patient nicht selbst entscheiden kann, treffen Sie als rechtlicher Betreuer die Entscheidung – natürlich immer am Wohl und dem mutmaßlichen Willen des Betreuten orientiert.
- Besonderheit Ehepartner: Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das sogenannte Ehegattenvertretungsrecht. In gesundheitlichen Notfällen kann ein Ehepartner den anderen für eine Dauer von maximal sechs Monaten vertreten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Tipp für die Praxis: Suchen Sie das Gespräch mit dem Arzt. Er erklärt Ihnen die medizinische Notwendigkeit, damit Sie auf einer soliden Basis entscheiden können. Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung und wie Sie zu dieser gekommen sind.