Die rechtliche Betreuung ist eine gezielte Hilfestellung. Ihr Ziel ist es, der betreuten Person ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre Grundrechte zu wahren. Dabei gilt der Grundsatz: So viel Hilfe wie nötig, so wenig Eingriff wie möglich.
Deshalb wird das Prinzip der Aufgabenbereiche angewandt: Eine Betreuung wird nie pauschal für „alles“ eingerichtet. Das Betreuungsgericht legt konkret fest, in welchen Lebensbereichen (gemäß § 1815 BGB) Unterstützung benötigt wird. Diese festgelegten Felder nennt man Aufgabenbereiche ; in ihrer Gesamtheit bilden sie den Aufgabenkreis.
Wichtig für Sie: Die übertragenen Aufgabenbereiche sind in Ihrem Betreuerausweis klar definiert und zeigen Ihren Handlungsspielraum. Der Betreuerausweis dient als Legitimation zum Beispiel gegenüber Banken, Behörden und Ärzten.
In der Praxis unterstützen Sie die betreute Person vor allem in den Kernbereichen Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung und freiheitsentziehende Maßnahmen. Details und wichtige Informationen zu den einzelnen Aufgaben finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten – klicken Sie dazu einfach auf die entsprechenden Schaltflächen
Häufig angeordnete Aufgabenbereiche
In der Praxis unterstützen Sie die betreute Person vor allem in den Kernbereichen Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung und freiheitsentziehende Maßnahmen. Details und wichtige Informationen zu den einzelnen Aufgaben finden Sie auf den
jeweiligen Unterseiten – klicken Sie dazu einfach auf die entsprechenden Schaltflächen
Besondere Befugnisse (Separate Anordnung erforderlich)
Für sensible Entscheidungen, die tief in die Freiheitsrechte eingreifen, muss das Gericht explizit gesonderte Aufgabenbereiche anordnen. Dazu gehören:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen & Unterbringung: Wenn Schutzmaßnahmen zum Wohle des Betreuten notwendig sind.
- Bestimmung des Umgangs des Betreuten Entscheidungen über soziale Kontakte
- Telekommunikation: Regelung der elektronischen Kommunikation.
- Post: Entgegennahme und Anhalten- oder Umleiten von Post
- Aufenthalt im Ausland: einen Wohnsitz oder vorübergehenden Aufenthalt